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Sachkunde
Nach der Landeshundegesetz müssen Besitzer
eines Hundes der Anlage 1 oder 2 einen Sachkundenachweis erbringen
so wie sonstige Bedingungen erfüllen.. Auch die Haltung
von großen Hunden (mind. 40 cm oder 20 kg) ist an bestimmte
Voraussetzungen gebunden. Hinzuweisen ist auch auf den Wesenstest
und auf die Maulkorbbefreiung.
Anleinpflicht
PDF/ LHG Prüferliste (Nr. 8)
Landeshundegesetz
Auswertung
NRW 2006
Die Sachkundeprüfung können sie
nun auch bei uns auf dem Platz absolvieren.
Sachkundeprüfung gemäß §2
LHundG NRW
sachverständige Stelle für Verhaltensprüfungen
Sachkundeprüfungen für große Hunde
Sachkundeprüfungen für Hunde bestimmter Rassen
Berechtigte für die Abnahme der Sachkunde
sowie des Wesenstestes für Hunde bis einschließlich
Anlage 2:
Rosemarie Wesselbaum
Ewald Wesselbaum

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