Sachkunde

Nach der Landeshundegesetz müssen Besitzer eines Hundes der Anlage 1 oder 2 einen Sachkundenachweis erbringen so wie sonstige Bedingungen erfüllen.. Auch die Haltung von großen Hunden (mind. 40 cm oder 20 kg) ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Hinzuweisen ist auch auf den Wesenstest und auf die Maulkorbbefreiung.

Anleinpflicht
PDF/ LHG Prüferliste (Nr. 8)
Landeshundegesetz
Auswertung NRW 2006


Die Sachkundeprüfung können sie nun auch bei uns auf dem Platz absolvieren.

Sachkundeprüfung gemäß §2 LHundG NRW
sachverständige Stelle für Verhaltensprüfungen
Sachkundeprüfungen für große Hunde
Sachkundeprüfungen für Hunde bestimmter Rassen

Berechtigte für die Abnahme der Sachkunde sowie des Wesenstestes für Hunde bis einschließlich Anlage 2:
Rosemarie Wesselbaum
Ewald Wesselbaum