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Sachkunde
Anleinpflicht
Kategorien der Hunderassen
Die bisherigen Anlagen 1 und 2 der Landeshundeverordnung
wurden durch die Kategorisierung in gefährliche Hunde,
Hunde bestimmter Rassen und große Hunde abgelöst.
In den einzelnen Kategorien gab es gleichzeitig Änderungen
der jeweils darin enthaltenen Hunderassen. Eine Auflistung
der gefährlichen Hunde, der Hunde bestimmter Rassen sowie
der großen Hunde finden Sie weiter unten auf dieser
Seite.Hier nun einige Detailinformationen zu den neuen Kategorien:Gefährliche
Hunde (§ 3 LHundG)Die Haltung gefährlicher Hunde
ist genehmigungspflichtig. Import und Züchtung gefährlicher
Hunde sind verboten. Grundsätzlich gilt Anlein- und Maulkorbpflicht.Zu
den gefährlichen Hunden gehören zunächst nur
noch 4 Rassen, bei denen die Gefährlichkeit grundsätzlich
vermutet wird. Bei einem akuten Vorfall kann aber auch für
Hunde anderer Rassen die Gefährlichkeit festgestellt
werden. Die Feststellung trifft das für Ihren Wohnort
zuständige Bezirksordnungsamt nach Begutachtung des Hundes
durch das Veterinäramt.Eine Genehmigung zur Haltung eines
gefährlichen Hundes kann bei privatem Interesse (z. B.
für Bewachungszwecke) oder bei Vorliegen eines öffentlichen
Interesses (z. B. Übernahme eines Hundes aus dem Tierheim)
erteilt werden. Hunde bestimmter Rassen (§ 10 LHundG)Die
Haltung dieser Hunde ist ebenfalls genehmigungspflichtig.
Es gelten dieselben Voraussetzungen wie bei den gefährlichen
Hunden, lediglich das private oder öffentliche Interesse
muss nicht nachgewiesen werden.Große Hunde (auch 40/20-Hunde,
§ 11 LHundG)Aus den bisherigen Rasselisten 1 und 2 wurden
insgesamt 30 Hunde gestrichen, die jetzt in die dritte Kategorie,
die sogenannten großen Hunde, fallen. Eine andere Bezeichnung
für die Kategorie der großen Hunde ist auch der
Begriff "40/20 - Hunde". Bei diesen Tieren liegt
die Widerristhöhe über 40 cm und / oder sie wiegen
mehr als 20 kg. Für große Hunde gilt lediglich
eine Anzeigepflicht.
Haftpflichtversicherung
Als Halter eines Hundes (gleich welcher Kategorie) müssen
Sie eine Haftpflichtversicherung
für Ihren Hund abschließen. Die Mindestdeckung
für Personenschäden beträgt 500.000 Euro, für
Sachschäden liegt sie bei 250.000 Euro.
Zentralregister
Ein Zentralregister erfasst künftig alle Mikrochipnummern.
Die Ordnungsbehörden sind verpflichtet, dem Zentralregister
entsprechende Mitteilungen zu machen.
Datenübermittlung durch Hundesteuerstellen
Für Hundesteuerstellen ist künftig die Übermittlung
von Daten an die Ordnungsbehörde zulässig (im Falle
der Stadt Köln ist das das Amt für öffentliche
Ordnung der Stadt).
Gefährliche Hunde
Anlage 1:
American Staffordshire Terrier
Bullterrier
Pitbull Terrier
Staffordshire Bullterrier
Anlage 2:
Alano (neu aufgenommen)
American Bulldog (neu aufgenommen)
Bullmastiff
Dogo Argentino (vorher Liste 1)
Fila Brasileiro (vorher Liste 1)
Mastiff
Mastino Espanol (vorher Liste 1)
Mastino Napolitano (vorher Liste 1)
Rottweiler
Tosa Inu (vorher Liste 1)
Große Hunde (auch 40/20 - Hunde)
Bitte beachten Sie, dass die Aufzählung der nachfolgenden
Hundearten nicht abschließend ist. Hier sind lediglich
die Hunde aufgeführt, die aus den Anlagen 1 und 2 der
ehemaligen Landeshundeverordnung gestrichen wurden.
Akbas
Bandog
Berger de Beauce
Berger de Brie
Bordeaux Dogge
Carpatin
Chinesischer Kampfhund
Dobermann
Estrela -Berghund
Kangal
Karakatschan
Karshund
Kaukasischer Owtscharka
Komondor
Kraski Ovcar
Kuvasz
Liptak
Maremmenar Hirtenhund
Mastin de los Pirneos
Mioritic
Mittelasiatischer Owtscharka
Polski Owczarek Podhalanski
Pyrenäenberghund
Raffeiro do Alentejo
Römischer Kampfhund
Sarplaninac
Slovensky Cuvac
Südrussischer Owtscharka
Tibetanischer Mastiff
Tornjak
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