Sachkunde

Anleinpflicht

Kategorien der Hunderassen
Die bisherigen Anlagen 1 und 2 der Landeshundeverordnung wurden durch die Kategorisierung in gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde abgelöst. In den einzelnen Kategorien gab es gleichzeitig Änderungen der jeweils darin enthaltenen Hunderassen. Eine Auflistung der gefährlichen Hunde, der Hunde bestimmter Rassen sowie der großen Hunde finden Sie weiter unten auf dieser Seite.Hier nun einige Detailinformationen zu den neuen Kategorien:Gefährliche Hunde (§ 3 LHundG)Die Haltung gefährlicher Hunde ist genehmigungspflichtig. Import und Züchtung gefährlicher Hunde sind verboten. Grundsätzlich gilt Anlein- und Maulkorbpflicht.Zu den gefährlichen Hunden gehören zunächst nur noch 4 Rassen, bei denen die Gefährlichkeit grundsätzlich vermutet wird. Bei einem akuten Vorfall kann aber auch für Hunde anderer Rassen die Gefährlichkeit festgestellt werden. Die Feststellung trifft das für Ihren Wohnort zuständige Bezirksordnungsamt nach Begutachtung des Hundes durch das Veterinäramt.Eine Genehmigung zur Haltung eines gefährlichen Hundes kann bei privatem Interesse (z. B. für Bewachungszwecke) oder bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses (z. B. Übernahme eines Hundes aus dem Tierheim) erteilt werden. Hunde bestimmter Rassen (§ 10 LHundG)Die Haltung dieser Hunde ist ebenfalls genehmigungspflichtig. Es gelten dieselben Voraussetzungen wie bei den gefährlichen Hunden, lediglich das private oder öffentliche Interesse muss nicht nachgewiesen werden.Große Hunde (auch 40/20-Hunde, § 11 LHundG)Aus den bisherigen Rasselisten 1 und 2 wurden insgesamt 30 Hunde gestrichen, die jetzt in die dritte Kategorie, die sogenannten großen Hunde, fallen. Eine andere Bezeichnung für die Kategorie der großen Hunde ist auch der Begriff "40/20 - Hunde". Bei diesen Tieren liegt die Widerristhöhe über 40 cm und / oder sie wiegen mehr als 20 kg. Für große Hunde gilt lediglich eine Anzeigepflicht.

Haftpflichtversicherung

Als Halter eines Hundes (gleich welcher Kategorie) müssen Sie eine Haftpflichtversicherung für Ihren Hund abschließen. Die Mindestdeckung für Personenschäden beträgt 500.000 Euro, für Sachschäden liegt sie bei 250.000 Euro.

Zentralregister

Ein Zentralregister erfasst künftig alle Mikrochipnummern. Die Ordnungsbehörden sind verpflichtet, dem Zentralregister entsprechende Mitteilungen zu machen.

Datenübermittlung durch Hundesteuerstellen
Für Hundesteuerstellen ist künftig die Übermittlung von Daten an die Ordnungsbehörde zulässig (im Falle der Stadt Köln ist das das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt).


Gefährliche Hunde

Anlage 1:

American Staffordshire Terrier
Bullterrier
Pitbull Terrier
Staffordshire Bullterrier


Anlage 2:
Alano (neu aufgenommen)
American Bulldog (neu aufgenommen)
Bullmastiff
Dogo Argentino (vorher Liste 1)
Fila Brasileiro (vorher Liste 1)
Mastiff
Mastino Espanol (vorher Liste 1)
Mastino Napolitano (vorher Liste 1)
Rottweiler
Tosa Inu (vorher Liste 1)


Große Hunde (auch 40/20 - Hunde)
Bitte beachten Sie, dass die Aufzählung der nachfolgenden Hundearten nicht abschließend ist. Hier sind lediglich die Hunde aufgeführt, die aus den Anlagen 1 und 2 der ehemaligen Landeshundeverordnung gestrichen wurden.
Akbas
Bandog
Berger de Beauce
Berger de Brie
Bordeaux Dogge
Carpatin
Chinesischer Kampfhund
Dobermann
Estrela -Berghund
Kangal
Karakatschan
Karshund
Kaukasischer Owtscharka
Komondor
Kraski Ovcar
Kuvasz
Liptak
Maremmenar Hirtenhund
Mastin de los Pirneos
Mioritic
Mittelasiatischer Owtscharka
Polski Owczarek Podhalanski
Pyrenäenberghund
Raffeiro do Alentejo
Römischer Kampfhund
Sarplaninac
Slovensky Cuvac
Südrussischer Owtscharka
Tibetanischer Mastiff
Tornjak